FIRE Rentensimulation – Kostenloser Rentenrechner für Frühruhestand

Die FIRE Rentensimulation ist ein kostenloser, browserbasierter Rentenrechner für Privatpersonen und Paare, die finanzielle Unabhängigkeit und Frühruhestand (FIRE – Financial Independence, Retire Early) anstreben. Das Tool berechnet Rentenlücke, Depot-Reichweite und optimalen Renteneintritt auf Basis individueller Parameter.

Was berechnet der Rentenrechner?

Rentenlücke berechnen – so funktioniert es

Die Rentenlücke entsteht, wenn die gesetzliche Rente und weitere Einkünfte im Ruhestand den monatlichen Bedarf nicht decken. Der Rentenrechner ermittelt die Rentenlücke auf Basis Ihrer Entgeltpunkte, des gewählten Renteneintrittsjahrs und Ihres Ausgabenbedarfs – inklusive Steuern, GKV und Pflegekosten. Typische Rentenlücken liegen zwischen 500 und 2.000 € pro Monat.

Frührente planen mit der Rentensimulation

Frührente bedeutet, das Renteneintrittsjahr vorzuziehen – entweder mit Abschlägen (0,3 % je Monat vor Regelaltersgrenze 67) oder abschlagsfrei ab 63 mit 45 Beitragsjahren. Die Rentensimulation zeigt, wie sich verschiedene Frührentenjahre auf Depot-Reichweite und Rentenlücke auswirken. So lässt sich der frühestmögliche Renteneintritt realistisch planen.

Für wen ist die Rentensimulation geeignet?

Für alle, die ihren Ruhestand selbst planen möchten: Angestellte, Selbstständige und Paare, die früher in Rente gehen wollen und wissen möchten, wie viel Depot, Sparrate und gesetzliche Rente sie dafür benötigen. Der Rentenrechner eignet sich sowohl für klassische Rentenplanung als auch für FIRE-Strategien (Financial Independence, Retire Early).

FIRE Rentensimulation

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Kostenloser Rentenrechner · Rentenlücke, Depot-Reichweite & Steuer berechnen · Frühruhestand & FIRE (Financial Independence, Retire Early)

Szenario:
Erläuterung — Parameter

Zentrale Steuertafel der Simulation. Jede Änderung löst sofort eine vollständige Neuberechnung aller Tabs aus.

Eintrittsjahr & Planungsende

  • Eintrittsjahr: Das Jahr, ab dem beide Personen kein Arbeitseinkommen mehr haben und das Portfolio angezapft wird. Bestimmt die Länge der Ansparphase und damit direkt die Höhe des Depots bei Renteneintritt.
  • DRV-Beginn (Alter): Einheitlicher Renteneintritt beider Personen, einstellbar 63–70. Ab 67 gilt die Regelaltersrente; für jeden Monat Abweichung wird ein Zugangsfaktor (−0,3 %/Monat vor 67, +0,6 %/Monat nach 67) auf alle Rentenansprüche angewendet.
  • Planungsende (Alter): Das Portfolio wird so kalibriert, dass es genau zum Planungsende auf null sinkt. Default 95 J. — statistisch erreichen heute 65-Jährige in D durchschnittlich ~84 J. (Männer) bzw. ~87 J. (Frauen); 95 J. ist bewusst konservativ gewählt, um Langlebigkeitsrisiko abzudecken.

Portfolio & Kapital

  • Abfindung: Einmalzahlung des Arbeitgebers im Eintrittsjahr (z. B. Aufhebungsvertrag). Wird nach §34 EStG Fünftelregelung besteuert: nur 1/5 der Abfindung wird dem zvE aufgeschlagen, die daraus resultierenden Mehrsteuern mit 5 multipliziert. Kein GKV-Beitrag auf die Abfindung. Erhöht das verfügbare Einkommen im Eintrittsjahr und reduziert die notwendige Portfolioentnahme. Die Infobox zeigt den Steuervergleich live.
  • Renditen & Szenarien: Die drei Szenarien (Pessimistisch / Basis / Optimistisch) leiten sich automatisch aus der Aktienquote (AQ) ab: μ = 7 % × AQ + 2 % × (1−AQ), σ = 16 % × AQ + 4 % × (1−AQ), σeff = σ/√T. Werte können manuell überschrieben werden. Annahmen basieren auf historischen Langfrenditen globaler Aktien-ETFs (MSCI World ~7 % real) und kurzlaufender Anleihen (~2 % real).
  • Gewinnanteil Portfolio: Beeinflusst die Abgeltungsteuer auf Portfolio-Entnahmen. Effektiv steuerpflichtig: Ertragsanteil × Entnahme × 0,70 (Teilfreistellung 30 %, § 20 InvStG) − Sparerpauschbetrag (1.000 € Einzelveranlagung / 2.000 € Zusammenveranlagung). In der Ansparphase wird die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) modelliert — sie erhöht die Kostenbasis und senkt damit den steuerpflichtigen Anteil bei späterer Entnahme.

Makroparameter — Quellen & Defaults

  • Inflation 2,2 %: Entspricht dem EZB-Zielwert von 2 % mit einem kleinen Aufschlag für strukturell höhere Dienstleistungsinflation im Ruhestandskorb. Historisch lag die deutsche VPI-Inflation 2000–2020 bei ~1,6 %, 2021–2024 deutlich höher. Quelle: Destatis VPI, EZB Inflationsziel.
  • Rentenwert 42,52 €/EP: Aktueller Rentenwert (West) ab Juli 2026 (+4,24 %). Quelle: DRV Rentenanpassungsmitteilung 2026.
  • Rentenwert-Steigerung 1,5 %: Historisch koppeln Rentenanpassungen an den Lohnzuwachs — mit indirekter Inflationsbindung über die Lohnentwicklung. Die tatsächlichen Anpassungen lagen 2010–2025 zwischen 0 % und 5,35 % (Ø ~2,5 %). Für die Langfristprognose ist jedoch mit deutlich geringeren Steigerungen zu rechnen: Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft die Anpassung systematisch um 0,5–1,0 % gegenüber dem Lohnwachstum, sobald die Rentnerquote steigt — was demografisch praktisch sicher ist. Langfristige offizielle Projektionen (Rentenversicherungsbericht 2024, 2034–2039) gehen von 2,2–2,9 % aus, unter der Annahme stabiler Reallöhne. Realistisch-konservativ dürfte die Rentensteigerung dauerhaft unter der Inflation (2,2 %) und deutlich unter dem Lohnwachstum (~3 %) liegen. Default 1,5 % spiegelt dieses strukturelle Risiko wider. Quellen: DRV Rentenanpassungen; Rentenversicherungsbericht 2024; bpb.de Nachhaltigkeitsfaktor.
  • GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz für GKV-Mitglieder 2026. Quelle: GKV-Spitzenverband 2026.
  • PV-Beitrag 3,6 % (mit Kindern): Pflegeversicherungsbeitrag 2026 gemäß Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Ohne Kinder: 4,2 %. Quelle: § 55 SGB XI.
  • Anpassungsquote Steuer/BBG 80 %: Anteil der Simulationsjahre, in denen der Gesetzgeber die Steuerzonen (§32a EStG) mit der Inflation und die GKV-Beitragsbemessungsgrenzen (BBG, Mindest-BMG) mit dem Lohnwachstum anhebt. 100 % = vollständige jährliche Anpassung (neutralisiert kalte Progression), 0 % = alle Werte auf Niveau 2026 eingefroren. Der Mechanismus ist stochastisch: pro Jahr wird zufällig entschieden, ob eine Anpassung stattfindet — bei 80 % in 8 von 10 Jahren. Die Reihenfolge der Anpassungsjahre variiert bei jedem Neuberechnen. Default 80 % entspricht dem historischen Durchschnitt legislativer Anpassungen in Deutschland seit 2010. Ebenfalls mit dieser Quote skaliert: Kinderfreibetrag (9.756 €/Kind, §32 EStG), Kindergeld (259 €/Mo./Kind, §66 EStG) und der §33a-Unterhaltshöchstbetrag (12.096 €/Jahr/Kind) — da der Gesetzgeber diese Beträge historisch parallel zu den Steuertabellen angepasst hat.

Pflegephase & PZV

  • Pflegeeintrittsalter 85 J.: Pflegebedürftigkeit steigt stark nach dem 80. Lebensjahr an. Default 85 J. bildet den typischen Übergang ab. Quelle: Destatis Pflegestatistik 2023.
  • Zweiphasiges Modell: Phase A (häusliche Pflege) durchläuft gleichverteilt PG 1 → 2 → 3 (je ⅓ der eingestellten Dauer). PV-Pflegegeld §37: PG 1 = 0 €, PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €/Mo. Eigenanteil steigt proportional: PG 1 = 50 %, PG 2 = 100 %, PG 3 = 150 % des PG-2-Referenzwerts. Anschließend Phase B vollstationär. Entspricht realem Verlauf: Median Heimaufnahme erst nach mehreren Jahren häuslicher Pflege. Quellen: § 37 SGB XI; WIdO Pflege-Report 2020.
  • Heim-Eigenanteil Jahr 1: 2.984 €/Mo.: Bundesdurchschnittlicher Eigenanteil 2025 inkl. Unterkunft (990 €), Verpflegung, Investitionskosten (~498 €) und EEE-Anteil (ca. 1.496 € nach 15 % Leistungszuschlag Jahr 1). Quelle: vdek Pflegeleistungen 2025.
  • PV-Leistungszuschlag (§43c SGB XI): Automatisch einkalkuliert — reduziert den Pflege-Eigenanteil (EEE) nach Verweildauer im Heim: Jahr 1 → −15 %, Jahr 2 → −30 %, Jahr 3 → −50 %, ab Jahr 4 → −75 %. Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten (~1.488 €/Mo.) bleiben immer Eigenanteil.
  • Pflegeinflation 4,0 %: Pflegekosten steigen historisch deutlich schneller als die allgemeine Inflation: 2022–2025 lagen die Steigerungen bei 7–9 % p.a. (Ø Eigenanteil Heim Jan 2026: 3.245 €/Mo., +9 % ggü. Vorjahr, vdek). Strukturell sind rd. 75 % der Pflegekosten Lohnkosten — Tarifabschlüsse im Pflegebereich lagen zuletzt bei ≥ 4,7 % p.a., bei gleichzeitigem Fachkräftemangel (Bertelsmann: ~500.000 FTE-Defizit bis 2030) und steigender Nachfrage (+50 % Pflegebedürftige bis 2030). Eine Konvergenz zur Gesamtinflation ist strukturell unwahrscheinlich. Langfristige Projektionen (WIdO, Pflegereport 2024): 3–10 % CAGR bis 2029, je nach Szenario. Realistische Langfristannahme für die Planung: 3,5–4,5 % p.a. — mit erheblicher Unsicherheit nach oben (Fachkräftemangel, Regulierung) und unten (Produktivitätsfortschritte, Reform). Default 4,0 % entspricht dem Mittelpunkt dieses Bandes. Quellen: vdek Pflegeleistungen 2026; WIdO Pflege-Report 2024; Bertelsmann Pflege vor Ort.
  • PZV — Pflegetagegeld 1.500 €/Mo.: Pflegetagegeld (nicht Kostenerstattungstarif) zahlt einen festen monatlichen Betrag frei verwendbar — deckt Eigenanteil in Hauspflege und Heim gleichermaßen und ist nicht auf Katalogkosten begrenzt. Empfehlung Verbraucherzentrale. Quelle: Verbraucherzentrale PZV.
  • Ab dem Pflegeeintrittsalter entfällt der reguläre Bedarf aus dem Bedarfsplaner vollständig — ersetzt durch Pflegekosten der jeweiligen Phase. Die gesamte Pflegephase kann deaktiviert werden (Toggle „aktiv").

Personen & Krankenversicherung

  • Rentenpunkte: Basis für die DRV-Berechnung: erworbene EP × Rentenwert × Zugangsfaktor. Zukünftige EP werden aus dem Bruttoeinkommen hochgerechnet (1 EP = Durchschnittsentgelt ~45.358 € in 2026).
  • GKV / PKV: Bei PKV wird kein GKV-Beitrag modelliert; stattdessen erscheint automatisch eine Bedarfskategorie „PKV+PPV" im Bedarfsplaner.
  • ALG 1 Bezug: Aktivierbar je Person im Parameter-Tab. Bezug beginnt direkt ab Eintrittsjahr. Dauer: 12 Mo. (Alter <50), 15 Mo. (50–54), 18 Mo. (55–57), 24 Mo. (≥58) gemäß §147 SGB III. Höhe: 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % des pauschalierten Nettoentgelts (≈ Brutto × 79 %). Die Bundesagentur für Arbeit zahlt DRV-Beiträge auf 80 % des letzten Bruttoentgelts — die entsprechenden EP werden berücksichtigt. GKV wird von der Bundesagentur übernommen. ALG 1 ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (wird hier vereinfacht nicht modelliert). Mehr zu Höhe und Dauer sowie Pflichten beim ALG 1 Bezug.

Vier Simulationsphasen

Ansparphase (bis Eintrittsjahr) → Frührentenphase (bis DRV-Beginn aller Personen) → Rentenphase (bis Pflegeeintritt) → Pflegephase. Übergänge werden in allen Charts als farbige gestrichelte Linien markiert.

Eintrittsjahr & Planungsende
2045
noch J. ·
67
· Zugangsfaktor:
95 J.
Makroparameter
2,2 %
42,52 €
2,5 %
2,9 %
3,6 %
80 %
Person 1
Kranken-/Pflegeversicherung:
Altersvorsorge:
Kirchensteuer:
1985
50.000 €
25,0 EP
2.000 €
67
Inflationsindexiert · 100 % steuerpflichtig
Zusätzliche Renten:
Person 2
Kranken-/Pflegeversicherung:
Altersvorsorge:
Kirchensteuer:
1985
50.000 €
25,0 EP
2.000 €
67
Inflationsindexiert · 100 % steuerpflichtig
Zusätzliche Renten:
Kinder
2
Kindergeld 2026: 259 €/Kind/Mo. bis 25 J. (§ 66 EStG). Kinderfreibetrag: 9.756 €/Kind bis 25 J. (§ 32 EStG). §31 EStG: Günstigerprüfung — KFB wird nur angesetzt, wenn Steuervorteil > Kindergeld. Beide Werte wachsen mit der Anpassungsquote Steuer/BBG. PV: 3,6 % mit Kindern, 4,2 % ohne.
Portfolio & Kapital
50.000 €
1.000 €
Stufen
Renditen & Szenarien
Pess. Basis Opt.
— – — 80 %
— – — 60 %
25 %
ETF-Ertragsanteil bei Eintritt (berechnet):
Einmal-Ereignisse (Portfolio)

Einmalereignisse werden direkt im Portfolio verbucht (nicht als monatliche Einnahme/Ausgabe). Im Portfolio-Verlauf als Dreiecke markiert.

Sonstige Einnahmen
Pflegephase & PZV
85 Jahre
Entspricht Kalenderjahr:
Pflegelaufzeit (bis Planungsende):
Phase A — Häusliche Pflege (PG 1 → 2 → 3)
3 J.
700 €
Referenzwert für PG 2. Phase A durchläuft gleichverteilt PG 1 → 2 → 3 (je ⅓). PV-Pflegegeld §37 und Eigenanteil werden automatisch je Pflegegrad berechnet:
Phase B — Vollstationäre Pflege
2.984 €
Netto-Eigenanteil nach PV-Leistungszuschlag Jahr 1 (−15 % auf EEE, §43c SGB XI), vor PZV. Inkl. UVP (~1.488 €/Mo.). LZ steigt automatisch: J.1 →−15 %, J.2 →−30 %, J.3 →−50 %, ab J.4 →−75 % auf EEE.
400 €
Persönliche Ausgaben im Heim (Friseur, Körperpflege etc.). Alle anderen Budgetkategorien entfallen im Heim.
4,5 %
Private Pflegezusatzversicherung (startet heute)
1.500 €

Pflegetagegeld: feste monatliche Auszahlung ab Pflegegrad 3 (anteilig ab PG 2), frei verwendbar — deckt Eigenanteil in Hauspflege und Pflegeheim gleichermaßen. Beitrag ≈ Monatsleistung × Altersfaktor.

Monatsbeitrag gesamt (geschätzt):
Gesamtkosten PZV bis Pflegephase:
Hauspflege PG 2 bei Eintritt (nach PZV, Referenz):
Heim-Eigenanteil Jahr 1 bei Eintritt (nach PZV):
PZV-Gesamtleistung Pflegephase:
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