Erläuterung — Parameter▾
Zentrale Steuertafel der Simulation. Jede Änderung löst sofort eine vollständige Neuberechnung aller Tabs aus.
Eintrittsjahr & Planungsende
- Eintrittsjahr: Das Jahr, ab dem beide Personen kein Arbeitseinkommen mehr haben und das Portfolio angezapft wird. Bestimmt die Länge der Ansparphase und damit direkt die Höhe des Depots bei Renteneintritt.
- DRV-Beginn (Alter): Einheitlicher Renteneintritt beider Personen, einstellbar 63–70. Ab 67 gilt die Regelaltersrente; für jeden Monat Abweichung wird ein Zugangsfaktor (−0,3 %/Monat vor 67, +0,6 %/Monat nach 67) auf alle Rentenansprüche angewendet.
- Planungsende (Alter): Das Portfolio wird so kalibriert, dass es genau zum Planungsende auf null sinkt. Default 95 J. — statistisch erreichen heute 65-Jährige in D durchschnittlich ~84 J. (Männer) bzw. ~87 J. (Frauen); 95 J. ist bewusst konservativ gewählt, um Langlebigkeitsrisiko abzudecken.
Portfolio & Kapital
- Abfindung: Einmalzahlung des Arbeitgebers im Eintrittsjahr (z. B. Aufhebungsvertrag). Wird nach §34 EStG Fünftelregelung besteuert: nur 1/5 der Abfindung wird dem zvE aufgeschlagen, die daraus resultierenden Mehrsteuern mit 5 multipliziert. Kein GKV-Beitrag auf die Abfindung. Erhöht das verfügbare Einkommen im Eintrittsjahr und reduziert die notwendige Portfolioentnahme. Die Infobox zeigt den Steuervergleich live.
- Renditen & Szenarien: Die drei Szenarien (Pessimistisch / Basis / Optimistisch) leiten sich automatisch aus der Aktienquote (AQ) ab: μ = 7 % × AQ + 2 % × (1−AQ), σ = 16 % × AQ + 4 % × (1−AQ), σeff = σ/√T. Werte können manuell überschrieben werden. Annahmen basieren auf historischen Langfrenditen globaler Aktien-ETFs (MSCI World ~7 % real) und kurzlaufender Anleihen (~2 % real).
- Gewinnanteil Portfolio: Beeinflusst die Abgeltungsteuer auf Portfolio-Entnahmen. Effektiv steuerpflichtig: Ertragsanteil × Entnahme × 0,70 (Teilfreistellung 30 %, § 20 InvStG) − Sparerpauschbetrag (1.000 € Einzelveranlagung / 2.000 € Zusammenveranlagung). In der Ansparphase wird die Vorabpauschale (§ 18 InvStG) modelliert — sie erhöht die Kostenbasis und senkt damit den steuerpflichtigen Anteil bei späterer Entnahme.
Makroparameter — Quellen & Defaults
- Inflation 2,2 %: Entspricht dem EZB-Zielwert von 2 % mit einem kleinen Aufschlag für strukturell höhere Dienstleistungsinflation im Ruhestandskorb. Historisch lag die deutsche VPI-Inflation 2000–2020 bei ~1,6 %, 2021–2024 deutlich höher. Quelle: Destatis VPI, EZB Inflationsziel.
- Rentenwert 42,52 €/EP: Aktueller Rentenwert (West) ab Juli 2026 (+4,24 %). Quelle: DRV Rentenanpassungsmitteilung 2026.
- Rentenwert-Steigerung 1,5 %: Historisch koppeln Rentenanpassungen an den Lohnzuwachs — mit indirekter Inflationsbindung über die Lohnentwicklung. Die tatsächlichen Anpassungen lagen 2010–2025 zwischen 0 % und 5,35 % (Ø ~2,5 %). Für die Langfristprognose ist jedoch mit deutlich geringeren Steigerungen zu rechnen: Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft die Anpassung systematisch um 0,5–1,0 % gegenüber dem Lohnwachstum, sobald die Rentnerquote steigt — was demografisch praktisch sicher ist. Langfristige offizielle Projektionen (Rentenversicherungsbericht 2024, 2034–2039) gehen von 2,2–2,9 % aus, unter der Annahme stabiler Reallöhne. Realistisch-konservativ dürfte die Rentensteigerung dauerhaft unter der Inflation (2,2 %) und deutlich unter dem Lohnwachstum (~3 %) liegen. Default 1,5 % spiegelt dieses strukturelle Risiko wider. Quellen: DRV Rentenanpassungen; Rentenversicherungsbericht 2024; bpb.de Nachhaltigkeitsfaktor.
- GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz für GKV-Mitglieder 2026. Quelle: GKV-Spitzenverband 2026.
- PV-Beitrag 3,6 % (mit Kindern): Pflegeversicherungsbeitrag 2026 gemäß Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Ohne Kinder: 4,2 %. Quelle: § 55 SGB XI.
- Anpassungsquote Steuer/BBG 80 %: Anteil der Simulationsjahre, in denen der Gesetzgeber die Steuerzonen (§32a EStG) mit der Inflation und die GKV-Beitragsbemessungsgrenzen (BBG, Mindest-BMG) mit dem Lohnwachstum anhebt. 100 % = vollständige jährliche Anpassung (neutralisiert kalte Progression), 0 % = alle Werte auf Niveau 2026 eingefroren. Der Mechanismus ist stochastisch: pro Jahr wird zufällig entschieden, ob eine Anpassung stattfindet — bei 80 % in 8 von 10 Jahren. Die Reihenfolge der Anpassungsjahre variiert bei jedem Neuberechnen. Default 80 % entspricht dem historischen Durchschnitt legislativer Anpassungen in Deutschland seit 2010. Ebenfalls mit dieser Quote skaliert: Kinderfreibetrag (9.756 €/Kind, §32 EStG), Kindergeld (259 €/Mo./Kind, §66 EStG) und der §33a-Unterhaltshöchstbetrag (12.096 €/Jahr/Kind) — da der Gesetzgeber diese Beträge historisch parallel zu den Steuertabellen angepasst hat.
Pflegephase & PZV
- Pflegeeintrittsalter 85 J.: Pflegebedürftigkeit steigt stark nach dem 80. Lebensjahr an. Default 85 J. bildet den typischen Übergang ab. Quelle: Destatis Pflegestatistik 2023.
- Zweiphasiges Modell: Phase A (häusliche Pflege) durchläuft gleichverteilt PG 1 → 2 → 3 (je ⅓ der eingestellten Dauer). PV-Pflegegeld §37: PG 1 = 0 €, PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €/Mo. Eigenanteil steigt proportional: PG 1 = 50 %, PG 2 = 100 %, PG 3 = 150 % des PG-2-Referenzwerts. Anschließend Phase B vollstationär. Entspricht realem Verlauf: Median Heimaufnahme erst nach mehreren Jahren häuslicher Pflege. Quellen: § 37 SGB XI; WIdO Pflege-Report 2020.
- Heim-Eigenanteil Jahr 1: 2.984 €/Mo.: Bundesdurchschnittlicher Eigenanteil 2025 inkl. Unterkunft (990 €), Verpflegung, Investitionskosten (~498 €) und EEE-Anteil (ca. 1.496 € nach 15 % Leistungszuschlag Jahr 1). Quelle: vdek Pflegeleistungen 2025.
- PV-Leistungszuschlag (§43c SGB XI): Automatisch einkalkuliert — reduziert den Pflege-Eigenanteil (EEE) nach Verweildauer im Heim: Jahr 1 → −15 %, Jahr 2 → −30 %, Jahr 3 → −50 %, ab Jahr 4 → −75 %. Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten (~1.488 €/Mo.) bleiben immer Eigenanteil.
- Pflegeinflation 4,0 %: Pflegekosten steigen historisch deutlich schneller als die allgemeine Inflation: 2022–2025 lagen die Steigerungen bei 7–9 % p.a. (Ø Eigenanteil Heim Jan 2026: 3.245 €/Mo., +9 % ggü. Vorjahr, vdek). Strukturell sind rd. 75 % der Pflegekosten Lohnkosten — Tarifabschlüsse im Pflegebereich lagen zuletzt bei ≥ 4,7 % p.a., bei gleichzeitigem Fachkräftemangel (Bertelsmann: ~500.000 FTE-Defizit bis 2030) und steigender Nachfrage (+50 % Pflegebedürftige bis 2030). Eine Konvergenz zur Gesamtinflation ist strukturell unwahrscheinlich. Langfristige Projektionen (WIdO, Pflegereport 2024): 3–10 % CAGR bis 2029, je nach Szenario. Realistische Langfristannahme für die Planung: 3,5–4,5 % p.a. — mit erheblicher Unsicherheit nach oben (Fachkräftemangel, Regulierung) und unten (Produktivitätsfortschritte, Reform). Default 4,0 % entspricht dem Mittelpunkt dieses Bandes. Quellen: vdek Pflegeleistungen 2026; WIdO Pflege-Report 2024; Bertelsmann Pflege vor Ort.
- PZV — Pflegetagegeld 1.500 €/Mo.: Pflegetagegeld (nicht Kostenerstattungstarif) zahlt einen festen monatlichen Betrag frei verwendbar — deckt Eigenanteil in Hauspflege und Heim gleichermaßen und ist nicht auf Katalogkosten begrenzt. Empfehlung Verbraucherzentrale. Quelle: Verbraucherzentrale PZV.
- Ab dem Pflegeeintrittsalter entfällt der reguläre Bedarf aus dem Bedarfsplaner vollständig — ersetzt durch Pflegekosten der jeweiligen Phase. Die gesamte Pflegephase kann deaktiviert werden (Toggle „aktiv").
Personen & Krankenversicherung
- Rentenpunkte: Basis für die DRV-Berechnung: erworbene EP × Rentenwert × Zugangsfaktor. Zukünftige EP werden aus dem Bruttoeinkommen hochgerechnet (1 EP = Durchschnittsentgelt ~45.358 € in 2026).
- GKV / PKV: Bei PKV wird kein GKV-Beitrag modelliert; stattdessen erscheint automatisch eine Bedarfskategorie „PKV+PPV" im Bedarfsplaner.
- ALG 1 Bezug: Aktivierbar je Person im Parameter-Tab. Bezug beginnt direkt ab Eintrittsjahr. Dauer: 12 Mo. (Alter <50), 15 Mo. (50–54), 18 Mo. (55–57), 24 Mo. (≥58) gemäß §147 SGB III. Höhe: 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % des pauschalierten Nettoentgelts (≈ Brutto × 79 %). Die Bundesagentur für Arbeit zahlt DRV-Beiträge auf 80 % des letzten Bruttoentgelts — die entsprechenden EP werden berücksichtigt. GKV wird von der Bundesagentur übernommen. ALG 1 ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (wird hier vereinfacht nicht modelliert). Mehr zu Höhe und Dauer sowie Pflichten beim ALG 1 Bezug.
Vier Simulationsphasen
Ansparphase (bis Eintrittsjahr) → Frührentenphase (bis DRV-Beginn aller Personen) → Rentenphase (bis Pflegeeintritt) → Pflegephase. Übergänge werden in allen Charts als farbige gestrichelte Linien markiert.
Eintrittsjahr & Planungsende▾
Makroparameter▾
Person 1▾
Person 2 ▾
Kinder▾
Portfolio & Kapital▾
| Pess. | Basis | Opt. | |
|---|---|---|---|
| — – — 80 % | |||
| — – — 60 % |
Einmal-Ereignisse (Portfolio) ▾
Einmalereignisse werden direkt im Portfolio verbucht (nicht als monatliche Einnahme/Ausgabe). Im Portfolio-Verlauf als Dreiecke markiert.
Sonstige Einnahmen ▾
Pflegephase & PZV ▾
Pflegetagegeld: feste monatliche Auszahlung ab Pflegegrad 3 (anteilig ab PG 2), frei verwendbar — deckt Eigenanteil in Hauspflege und Pflegeheim gleichermaßen. Beitrag ≈ Monatsleistung × Altersfaktor.